Anzahlungen
Anzahlungen stellen wirtschaftlich Vorauszahlungen dar.
Sie werden im Allgemeinen bei Aufträgen mit langer Fertigungsdauer, etwa bei Sonderanfertigungen, oder bei sonstigen Großaufträgen sowie bei unbekannten und unsicheren Auftraggebern vereinbart.
Im Wesentlichen werden sie zur teilweisen Vorfinanzierung der Entwicklungs- und Herstellkosten verwendet.
Vielfach werden Anzahlungsgeschäfte in der Anlagenindustrie (Schiffs- und Flugzeugbau), in der Bauwirtschaft (etwa bei Grossbauten), aber auch in sonstigen Gewerbezweigen getätigt (etwa in der Rohstoffgewinnung, usw.).
Es wird zwischen gezahlten (d.h. eigenen) und erhaltenen Anzahlungen unterschieden. Während die gezahlte Anzahlung eine Forderung auf Lieferung und Leistung begründet, verpflichtet die erhaltene Anzahlung zu einer Lieferung und Leistung.
Im bundesdeutschen Raum sind Anzahlungen umsatzsteuerpflichtig. Dies bedeutet, dass derjenige Unternehmer, der die Anzahlung erhält, eine ordnungsgemäße Anzahlungsrechnung mit dem gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer auszustellen hat.
Buchungen im Fall von geleisteten Anzahlungen
Zunächst wird die Zahlung aufgrund einer Anzahlungsrechnung gebucht:
Geleistete Anzahlungen und Vorsteuer an Bank
Handelte es sich beispielsweise um bezogene Rohstoffe, so sind bei der Endabrechnung nach dem Rohstoffeingang folgende Buchungen notwendig:
1. Rohstoffe und Vorsteuer an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an Geleistete Anzahlungen und Vorsteuer
Im Fall der Restzahlung an den Lieferanten wird gebucht:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an Bank
Buchungen im Fall von erhaltenen Anzahlungen
Zunächst wird der Erhalt der Anzahlung aufgrund der Anzahlungsrechnung gebucht:
Bank an Erhaltene Anzahlungen und Umsatzsteuer
Handelte es sich beispielsweise um gelieferte Rohstoffe, so sind bei der Endabrechnung nach der vollzogenen Rohstofflieferung folgende Buchungen notwendig:
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Umsatzerlöse (aus Rohstoffen) und Umsatzsteuer
2. Erhaltene Anzahlungen und Umsatzsteuer an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Im Fall des Erhaltes der Restforderung von dem Kunden wird gebucht:
Bank an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen