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Steuern von A - Z
BMF
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Die vorliegende Broschüre gibt einen Überblick über die verschiedenen Steuerarten in Deutschland. Sie beantwortet die Fragen, wer eine Steuer wofür zahlen muss und wie hoch sie ist. Sie gibt Einblick in die geschichtliche Entstehung von Steuern und Abgaben sowie ihre rechtlichen Grundlagen.
BMF - Broschüre - Steuern von A-Z
Elektronische Abgabe von USt-Voranmeldungen
BFH
Bundesfinanzhof (BFH)
Urteil vom 14.3.2012, XI R 33/09
Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der Besteuerung und des Steuervollzugs -Verpflichtungsklage auf Erlass eines gebundenen Verwaltungsakts - fehlerfreie Ermessensausübung
BFH - Urteil - Elektronische Abgabe von USt-Voranmeldungen
Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
BFH
Bundesfinanzhof (BFH)
Urteil vom 1.3.2012, VI R 33/10
Der Senat hält an seiner mittlerweile ständigen Rechtsprechung (Urteil vom 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II2006, 625) fest, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen muss. Dem ist nicht entsprochen, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind und diese Angaben erst mit nachträglich erstellten Auflistungen präzisiert werden.
BFH - Urteil - Mindestanforderungen Fahrtenbuch
Umsatzsteuer bei Bauleistungen
Bundesministerium der Finanzen / Bonn
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31.03.2004
(GZ: IV D1 - S 7279 - 107/04)
Thema: Umsatzsteuer bei Bauleistungen
Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf alle Umsätze, die unter das Grunderwerbssteuergesetz fallen, und auf bestimmte Bauleistungen.
Umsatzsteuer bei Bauleistungen
Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb
Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHK)
Bereich Finanzen und Steuern (April 2004)
Thema: Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb (§ 13b UStG) - Merkblatt
Im Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) neu geregelt. Die Regelungen dienen der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges. Um zu verhindern, dass die Umsatzsteuer zwar an den Leistenden bezahlt, aber vom Leistenden nicht ans Finanzamt entrichtet wird, wird im § 13b UStG die Steuerschuld grundsätzlich auf den in der Regel inländischen und vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfänger verlagert.
Merkblatt Umsatzsteuerschuldumkehr
Neue Regeln für die Umsatzbesteuerung von Bauleistungen
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Abteilung Steuer- und Finanzpolitik (Februar 2004)
Thema: Umkehrung der Steuerschuld / Wichtige Informationen für Auftraggeber - Informationsflyer
Der Auftraggeber sichert sich seinen Vorsteuerabzug. Denn wer bisher nicht nachweisen konnte, dass der beauftrage Bau- oder Subunternehmer tatsächlich existierte und seinen Steuerpflichten nachgekommen ist, dem wurde vom Finanzamt der Vorsteuerabzug verwehrt.
ZDH - Informationsflyer