1-%-Regelung
Kippt die sog. 1-%-Regelung zugunsten etwa einer 0,8-%-Regelung?
Der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens, der auch privat genutzt werden darf, wird bisher auf der Basis des Bruttolistenpreises berechnet.
In der Realität bezahlt aber ein Autokäufer diesen Preis so gut wie nie. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall: Je nach Konjunktur werden oft Abschläge bis zu 20 % (und mehr) angeboten.
Zwischenergebnis also: Der Fiskus kassiert überhöhte Steuern!
Die Bundesregierung bzw. die Koalitionspartner haben dieses Problem schon 2009 bei der Abfassung des Koalitionsvertrages erkannt und dort vereinbart, die bisherige 1-%-Regelung der Wirklichkeit gemäß anzupassen, also zu vermindern.
Passiert ist jedoch bisher nichts!
Seit dem 19.01.2012 ist jedoch ein Verfahren bei dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig, das Sie sich zunutze machen sollten (Az.: VI R 51/11):
- Rechnen Sie Ihren Firmenwagen nach der 1-%-Methode ab, jedoch auf der Basis des von Ihnen tatsächlich gezahlten (niedrigeren) Preises.
- Da das Finanzamt dies mit großer Sicherheit ablehnen wird, legen Sie am besten gegen den entsprechenden Steuerbescheid Einspruch ein und beantragen das Ruhen des Verfahrens bis zur BFH-Entscheidung.
So können Sie nur gewinnen und dies bei so gut wie keinen Kosten!