Krankentagegeld
Krankengeld löst Einkommensteuer aus – Krankentagegeld dagegen nicht
Ist jemand längere Zeit lang krank und erhält demzufolge Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse, dann löst dieses Krankengeld Einkommensteuer aus. Hinzu kommen noch entsprechend gegebenenfalls Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag.
Zwar ist das Krankengeld für sich genommen einkommensteuerfrei, jedoch unterliegt es dem sog. Progressionsvorbehalt. Dies führt in der Folge dazu, dass der maßgebliche Steuersatz für die Einkommensteuer erhöht wird.
Hat jemand also die Wahl, sich entweder privat (mit einem Anspruch auf Krankentagegeld) oder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse (mit dem Anspruch auf Krankengeld) zu versichern, dann könnte er diesen steuerlichen Gesichtspunkt mit in seine Überlegungen einbeziehen, wie er sich konkret krankenversichern möchte.
Abschließend wird nur vorsorglich darauf hingewiesen, dass dieser Vorteil für Privatversicherte eine deutliche Ungleichbehandlung darstellt.
Diese Ungleichbehandlung ist jedoch mittlerweile sowohl vom Bundesfinanzhof als auch vom Bundesverfassungsgericht hingenommen bzw. bestätigt worden.
Einerseits handele es sich um einen privatrechtlichen Vertrag (bei der privaten Krankenversicherung) und andererseits um ein öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis (bei der gesetzlichen Krankenversicherung).
Die Quintessenz lautet somit: Ungleiches darf auch ungleich behandelt werden!